Rassismus “Rassismus” nennen, und trotzdem weiterdenken

Achtung: Dieser Beitrag enthält Beispiele für rassistische Sprache und Schilderungen körperlicher Übergriffe!

 

Ich bin in der vergeangenen Woche über einen Beitrag von Anatol Stefanowitsch im Sprachlog gestolpert, der mich etwas nachdenklich gemacht hat. Die Süddeutsche Zeitung hatte über einen Fall berichtet, bei dem vier Marinesoldaten einen Vorgesetzen aus seiner Koje geholt haben, ihn mit Klebeband und Spanngurten an einen Tisch gefesselt, und dem Mann, der Deutscher ist, aber Thailändische Vorfahren hat, unter anderem den Spruch “Hier wohnen die Mongos” auf den Körper gemalt hatten.

Anatol Stefanowitsch entdeckt in der Berichterstattung Strategien nach denen das rassistische Motiv der Tat heruntergespielt werde. Er schreibt dazu:

Wenn vier weiße deutsche Marinesoldaten einen ebenfalls deutschen Vorgesetzten mit thailändischen Vorfahren aus seiner Koje zerren, ihn mit Klebeband und Spanngurten an einem Tisch festkleben und –binden, und ihm die Worte „Hier wohnen die Mongos“ auf den Körper malen, dann ist das eine rassistische Tat. Und das Motiv für eine rassistische Tat ist selbstverständlich Rassismus. Das sollte so selbstverständlich sein, dass sich jede Spekulation und jede Ausflucht erübrigt.

Mit Verlaub, dass sehe ich etwas anders. Um es vorwegzunehmen: Natürlich ist diese Tat rassistisch. Und natürlich spielt Rassismus eine Rolle. Wenn es aber darum  geht, das Verbrechen aufzuklären, und im Rahmen der Berichterstattung aufzuarbeiten, ist es eben nicht selbstverständlich, dass das Motiv für die Tat Rassismus war. Aus den Presseberichten kann man über den Verlauf der Tat nicht viel erfahren. Noch weniger über das was davor geschehen ist. Vielleicht handelte es sich ja um einen Racheakt gegenüber dem Bootsmann, der immerhin ein Vorgesetzter war. In diesem Fall ist die Tat eben tatsächlich nicht aus einem rassistischen Motiv geschehen; vielmehr hätten sich die Täter dann rassistischer Handlungsweisen bedient, weil sie wußten, dass dies ihr Opfer am meisten treffen würde.

Nochmal: Das ist keine Rechtfertigung für die Tat, die Schändlichkeit rassistischen Handelns ändert sich nicht aufgrund des Motivs der Täter. Trotzdem, nimmt man nun an, das Motiv für die Tat ist eben Rassismus, macht man es sich zu leicht, und verhindert ggf. eine Aufarbeitung, weil die Ursachen, die zu der rassistischen Tat geführt haben nicht beachtet werden.

Das ist in etwa so, als würde man die Untaten von Anders Breivik erklären mit “Der ist eben böse!” Das mag zwar zufriedenstellend sein, erklärt aber gar nichts. Für die Aufarbeitung der Tat ist es meiner Meinung nach sehr wichtig, die genauen Motive der Täter zu kennen. Sofort zu rufen: “Das ist allein der Rassismus!” ist dabei eben so wenig hilfreich, wie die reflexhaften Versuche des Militärs solche Vorfälle als “Bedauerliche Einzelfälle” darzustellen. Wenn wir wissen wollen, wie es um den Rassismus in den Institutionen bestellt ist, müssen wir tiefer bohren.

Rassismus muss man beim Namen nennen wo immer er auftaucht. Aber danach muss man auch weiterbohren, um herauszufinden was Menschen antreibt, die rassistisch Denken und handeln. Und das ist manchmal sehr unangenehm. Gemacht werden muss es trotzdem.

Elektronischer Nachzehrer

Der Bremer Weser-Report, das nach eigenen Angaben auflagenstärkste Anzeigenblatt in Bremen, hat im redaktionellen Teil in der heutigen Aufgabe mit einem Bericht über ein Kunstprojekt aufgemacht, für das der Bremer Kunststudent Dennis Siegel den Kunstpreis der Hochschule für Künste in Bremen bekommen hat.

Das Projekt heißt Electromagnetic Harvester, und es handelt sich dabei um ein Gerät, dass elektromagnetische Strahlung auffängt, und die Energie verwendet um einen Akku aufzuladen. Lauf Webseite will Siegel damit auf die allgegenwart elektrischer Systeme in unserer Gesellschaft hinweisen, und deren Bedeutung herausstellen. Für ein Kunstprojekt ist die wachsensde Technisierung unserer Welt und der Umgang damit, ein dankbares Thema.

Beim Weser-Report liest sich das aber ganz anders:

Während die Alchimisten des Mittelalters daran scheiterten, Dreck in Gold zu verwandeln, ist einem Bremer jetzt ein nicht minder spektakuläres Kunststück gelungen.: Er kann Akkus mit “Luft” aufladen.

So heißt es im Anreißer zum Artikel. Desweitern ist davon die Rede, Siegel habe ein neuartiges Gerät erfunden, mit dem die Energie “ernten” könne. Daran ist so ziemlich alles falsch. So interessant Siegels Projekt als künstlerische Auseinandersetzung mit unserer elektrifizierten Welt ist, so wenig spektakulär ist sein Gerät. Jeder einfache Radioempfänger funktioniert nach diesem Prinzip. Der im Artikel dargestellte Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Wellen und Stromfluß ist bekannt, seit James Clerk Maxwell 1855 seine Theorie über den Zusammenhang zwischen Elektrizität und Magnetismus präsentierte.

Der ganze Artikel erweckt den Eindruck Dennis Siegel habe hier ein neuartige Technik entwickelt, mit der man quasi Energie aus dem Nichts schaffen könnte; entsprechend heißt der Beitrag dann auch Energie aus dem “Nichts”. Nun sollte jedem der in der Mittelstufe im Physikunterricht nicht nur Käsekästchen gespielt hat, geläufig sein, dass man Energie nicht erschaffen oder vernichten kann. Man kann sie nur von einer Form in die andere umwandeln. Dieses erste Gesetz der Thermodynamik ist einer der Pfeiler der Physik und ein unumstößliches Naturgesetz. Umgekehrt bedeutet das natürlich, dass die Energie, die Siegels Gerät da auffängt irgendwo herkommen muss. Im Falle des Beispiels aus dem Artikel. aus dem Akku des -möglicherweise nichtsahnenden- Handynutzers. Im besten Fall sorgt die Energieabsaugung nur dafür, dass der Akku schneller leer ist, im ungünstigsten Fall reicht die übriggebliebene Sendeleistung des Handies nicht mehr um mit der Basisstation zu kommunizieren: Die Telefonverbindung bricht ab.

So wird aus dem vermeintlichen Stein der Weisen ein elektronischer Nachzehrer, der dem Handy in der Nachbarschaft aus der Distanz die Lebensenergie absaugt. Die wundersame Energieproduktion aus der “Luft” wird profaner Diebstahl, wenn sie denn zur ernsthaften Energiegewinnung eingesetzt würde.

Ich vermute hier mal, dass  Dennis Siegel hier nicht ganz unabsichtlich mit den Grenzen des Erlaubten spielt. Würde er seine “Erfindung” zur privaten Energiegewinnung einsetzen, würde er sich strafbar machen.

Leider fehlt in dem Artikel dieser Aspekt ebenso, wie eine Betrachtung der Absichten des Künstlers, über die der Leser sicher gern mehr Erfahren würde.

Youth of today

Manchmal ist die Welt besser als man denkt. Noch letzte Woche habe ich mal wieder vor den Zeitschriftenregalen im Supermarkt gestanden, und mich gewundert. Darüber für wie blöd die Verlage offenbar ihre Leser halten. Besonders wenn man mal in einer der sog. “Frauenzeitschriften” blättert. “Interessieren sich Frauen wirklich ernsthaft für den Blödsinn, der da drin steht?” frage ich mich dann immer. Nun gibt es bestimmt Frauen, die sich für Mode und Starklatsch interessieren (es gibt ja auch Männer, die sich für Fußball und Autos interessieren, und das ist genauso Klischee). Die ZDF-neo Redakteurin Inga Weßling hat in einem launigen Beitrag neulich versucht die “Beauty und Wellnesstipps” aus solchen Zeitschriften mal auszuprobieren. Leider fehlten mir da etwas die kritischen Worte zu alldem esoterischen Unfug, der in diesen Zeitschriften steht. Die Journalistin Magarete Stokowski vermeinte in der taz bereits eine faschistische Grundhaltung in solchen Zeitschriften auszumachen. Das halte ich für zu viel Ehre, angesichts des hirnlosen Blödsinns der den Großteil des Inhalts ausmacht, aber das Prädikat sexistische Kackscheiße verdienen die meisten Zeitschriften mit Leichtigkeit.

Nach schlimmer sieht es aus, wenn man sich diejenigen Zeitschriften anschaut, die sich an eine jugendliche Leserschaft wenden. Die beiden größten Zeitschriften die sich speziell an Mädchen wenden sind im deutschsprachigen Raum Bravo Girl! aus dem Bauer Verlag und Mädchen von Axel Springer.

Als erstes fällt auf, dass alles extrem rosa ist, und bei Mädchen klärt schon der Seitentitel darüber auf, dass die Leserin hier Alles über Beauty, Mode, Syling, Stars, Schule und Aufklärung erfährt. In dieser Reihenfolge. In der Mode-Sektion gibt es dann ausführliche Artikel darüber, wie die aktuellen Modetrends bei Jungs ankommen, oder wie man angeblich Cellulite bekämpft. Müssen elfjährige Mädchen sich ernsthaft damit auseinandersetzen was Cellulite ist?  Überhaupt dreht sich fast alles darum, wie frau auf andere (insbesondere auf Jungs) wirkt. Wie bei den Erwachsenenzeitschriften geht es vor allem darum, den Mädchen einzureden, das sie sich schlecht zu fühlen haben, wenn sie nicht bestimmte Schönheitsidealde erfüllen. Dazwischen natürlich immer Werbung für Produkte, die versprechen genau diese Schönheitsideale zu ermöglichen. Passend dazu ist in dem Cellulite-Artikel nicht auf einem einzigen Bild eine Frau abgebildet, die nicht so heftig photoshopped ist, dass man kaum noch unterscheiden kann, ob es sich um ein echtes Foto handelt, oder um ein Computerbild.

Wenn man bedenkt, dass keine gesellschaftliche Gruppe einem solchen Konformitätszwang ausgesetzt ist, wie Teenager, finde ich das noch schlimmer als die Zeitschriften für erwachsene Frauen.

Mädchen, die sich diesen Müll nicht antun wollen bleibt da eigentlich nur das Missy-Magazine, das sich aber zum einen eher an junge Erwachsene richtet, und sich vor allem als feministisches Organ versteht.

So ähnliche Gedanken wird sich auch Tavi Gavinson gemacht haben. Vor vieeinhalb Jahren überraschte die damals 11-jährige mit ihrem Modeblog thestylerookie.com, in dem sie fröhlich mit Mode experimentierte, teils selbst entworfene Kleidung präsentierte und mit dem unschuldigen Ausdruck eines Kindes der Modeindustrie den Spiegel vorhielt. Scheinbar hat sie damit einen Nerv getroffen, den innerhalb kürzester Zeit wurde sie von der New York Times interviewt und saß zwischen den Göößen der Modewelt während der Pariser Woche. Karl Lagerfeld persönlich ließ angeblich einmal Bernadette Chirac, Gattin des französischen Ex-Präsidenten Jaque Chirac, warten, weil er lieber mit Gevinson reden wollte.

Inzwischen ist Tavi Gevinson 16, interessiert sich laut eigener Aussage immer noch für Mode, hat aber -neben der High-School- eine eigene Mädchenzeitschrift gegründet. Rookie (engl: “Anfänger”) heißt die nur Online erscheinende Zeitschrift, die eher wie ein großes Blog (wie z.B. boingboing) funktioniert. Das Konzept ist denkbar einfach: Jeder Monat ist einem Thema gewidmet (jetzt in der Ferienzeit passenderweise “On The Road”), und es erscheinen 3 Artikel am Tag; Der erste nach Schulschluß, der zweite zur Abendessenszeit und der letzte so gegen 10, vor dem schlafengehen). Die Themen decken die gesamte Lebenswirklichkeit amerikanischer Jugendlicher ab, von Liebe über Mode bis zu Schulproblemen und Teen Angst.

Ohne moralischen oder pädagogischen Zeigefinger schreibt das Team junger Autorinnen über Drogen, dem ersten Tag am College, und natürlich Musik, Mode und Sexualität. Gevinson nutzt dabei ihre eigene Bekanntheit um Stars zu bestimmten Themen zu befragen, die meist nichts mit deren Berühmtheit zu tun haben. Die Rubrik Ask A Grown Man/Woman, in der prominente Erwachsene sich den Fragen er Rookie-Lesserinnen stellen, ist ein Beispiel dafür.

Die Musikempfehliugen bewegem sich alle Jenseits des Mainstreams und reichen von Credence Clearwater Revival bis zu dänischen Gospel-Folk-Duos.

Das unaufdringliche Seitendesign und die oft sehr schönen, und vor allem ungeshoppten Bilder erinnern mich mitunter an Fotofachzeitschriften aus den siebziger Jahren.

Der einzige Nachteil des Magazins ist, das es nur auf Englisch erscheint, was vermutlich viele deutsche Leserinnen abschrecken wird. Vielleicht unterschätze ich da die Jugend aber auch. Immerhin zeigt mit dem Rookie-Magazin eine 16-jährige der Medienwelt gerade, wie man eine gute Jugendzeitschrift macht.

Wenn Tavi Gevinson stellvertretend für die Jugend von heute steht, darf man jedenfalls etwas optimistischer in die Zukunft blicken.

 

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Gerade hat Netzpolitik.org ein Papier (pdf) der Musikindustrie veröffentlicht, dass eigentlich geheim bleiben sollte. Laut dem Artikel bei Nettzpolitik wurde das Papier versehentlich veröffentlicht.

Eigentlich steht da auch nichts drin, was wir nicht schon längst wüssten. Die Wunschliste der Musikindustrie umfasst von Netzsperren bis Deep Packet Inspection und Klarnamenzwang alles was die feuchten Überwachungsträume hergeben.

Eines findet sich in den Papieren allerdings nicht: Die Forderung nach kundenfreundlichen Plattformen für Menschen, die sich Musik auf legalem Wege beschaffen wollen.

Ich selbst kaufe mir gern Musik, und ich möchte meine Lieblingssongs auf legalem Wege erwerben können. Nachdem ich mich bei Anbietern wie iTunes nicht recht wohl gefühlt habe, und ausserdem den Kauf mit meiner Linux Hardware tätigen möchte, bin ich inzwischen bei Amazon gelandet. Die Preise unterscheiden sich nicht wirklich von anderen Anbietern, und man braucht keine Apple-Hardware. Tatsächlich bietet Amazon sein Download-Tool (das man zum Kauf braucht) für Linux an, sodass der Kauf mit einem Plugin z.B. in Banshee recht einfach zu bewerkstelligen ist.

Umso erfreuter war ich, als ich erfuhr, dass es die Shop-Software auch für Android gibt. In Kombination mit SoundHound, einemt Tool das Musik identifiziert, ist das Klasse für mein neues Android-Handy. Unterwegs einen Song gehört, den man schon immer mal haben wollte, mit einem Klick identifiziert, den “Kaufen” Button geklickt, und schon hat man ihn auf dem Handy.

So zumindest in der Theorie. In der Praxis findet die App von Amazon zwar den Song, erklärt mir dann aber, dass ich ihn leider nicht kaufen darf: Da meine Spracheeinstellungen auf “Englisch” stehen, versucht die App sich nämlich auf dem britischen Store anzumelden, und da darf ich nicht einkaufen.

Die einzige Möglichkeit in den deutschen Store zu gelangen, ist es, das Programm zu beenden, und die Sprache meines Telefons auf “Deutsch” umzustellen. Was soll so ein Blödsinn? Nun sehe ich ja ein, dass ich vermutlich einer Minderheit angehöre, weil ich bei meinen Geräten eine englischsprachige Benutzeroberfläche bevorzuge, aber wieso in aller Welt, meint Amazon mir vorschreiben zu können, in welche Sprache ich mein Telefon zu benutzen habe. Das die App anhand der Spracheinstellungen den Default-Shop auswählt, ist ja sinnvoll, aber wieso kann ich das in den Einstellungen nicht ändern? Eine einfache Drop-Down Box in den Settings hätte es ja getan.

Noch mehr wurmt mich allerdings, wieso ich nicht im britischen Shop Musik-Downloads kaufen darf. Immerhin ist Großbritannien ja in der EU! Ich weiß, dass ist nicht die Schuld von Amazon, sondern die der Musikindustrie. Es ist für mich aber keineswegs einzusehen, warum ich die Musik bestimmter Künstler, die in Deutschland mitunter gar nicht verkauft wird, nicht in Großbritannien kaufen darf. Die CD bestellen geht ja auch. Und ein britischer Künstler, der in Deutschland nicht vermarktet wird, wird sich sicher nicht ärgern, wenn ein paar Leute aus Deutschland seine Songs kaufen.

Solange sich an dieser kundenfeindlichen Politik nichts ändert, und man an den Wunschsong einfacher über einen Torrent-Tracker kommt, als über den Handel, werden alle Verbote und Netzsperren rein gar nichts bringen.

Word is out

Seit ein paar Jahren streiten die Google-Tochter YouTube und die  deutsche GEMA um Verwertungsrechte an Videos, und deren Vergütung. Zusammengefasst gehet es dabei darum, dass YouTube der GEMA die Zahlung einer Pauschale anbietet, die GEMA aber einen Satz von 0,6 Cent pro Abruf eines Videos haben möchte.

Nun hat das Landgericht Hamburg in erster Instanz dazu entschieden (PDF). Im Wesentlichen sieht das Gericht YouTube als sog. mittelbaren Störer, nicht -wie die GEMA es gerne gehabt hätte- als Täter. Rechtsanwalt Thomas Stadler hat zu der juristischen Seite eine lesenswerte Einschätzung abgegeben.

Beim Lesen derselben sind mir zwei Dinge aufgefallen. Das eine ist die -im Urteil geforderte- Einrichtung eines Wortfilters. Wo das von YouTube eingesetzte Content-ID Verfahren,dessen Einsatz das Gericht fordert, offensichtlich recht zuverlässig funktioniert, ist YouTube verpflichtet über einen Wortfilter alle Beiträge zu sperren in denen irgendwo Namen von Künstlern auftauchen die von der GEMA vertreten werden, oder Worte, die in Titeln von Songs aus dem GEMA-Katalog vorkommen.

Da der GEMA-Katalog recht umfangreich ist, dürfte das für so ziemlich jedes alltagsgebräuchlice Wort der deutschen Sprache gelten. Wenn man auch nur davon ausgeht, dass damit nur der komplette Name eines Songs gemeint ist, dürfte das zu erwartende Overblocking die Plattform gänzlich unbenutzbar machen. Der Shitstorm der da dräut dürfte gigantisch werden.

Der zweite Punkt, der mir aufgefallen ist, ist wie die GEMA -mal wieder- ein modernes und u.U. höchst lukratives Geschäftsmodell aus dem Fenster wirft.

Scheinbar gibt es ein paar Dinge die die GEMA nicht begreift:

  1. Die Menschen, vor allem die jungen, schauen sich Musikvideos nicht mehr auf MTV (da gibt’s gar keine mehr) sondern auf YouTube an. Ein Song wird auf YouTube quasi “Probegehört”
  2. Die Menschen sind scheinbar bereit für Inhalte zu Zahlen (Kim Schmitz hat immerhin Millionen mit bezahlten Megaupload-Accounts verdient). Nur bequem und schnell muss es sein.
  3. YouTube’s Content-ID System ist offenbar gut darin, ein Musikstück zu erkennen.

Ich bin ja kein Kaufmann, aber mir fällt da spontan was zu ein: Warum nicht eine Kooperation mit Google machen? Man baut einen Online-Musik-Store auf, der den Gesamtkatalog der GEMA enthält (sollte eigentlich kein Problem sein).

Man entwickelt ein One-Click-Buy System (könnt ihr mal Amazon fragen, wie sowas geht, die haben das seit Jahren). Dann nutzt man Googles Content-ID um in einem Video vorhandene Musik zu identifizieren. Wird es fündig, erscheint direkt neben dem Video ein Button, über den der geneigte User das Stück mit einem Mausklick für meintetwegen 99 Cent als MP3 herunterladen kann. Einfach so. Ohne groß Bohei.

Das ist so einfach und schnell, dass viele User lieber die paar Cent berappen, als sich bei thepiratebay.org auf die Suche nach dem Stück zu machen (von dem ja ggf. nicht mal der Titel oder Interpret bekannt sein muss).

Ich kann mir nicht wirklich vorstellen das Google so einer Geschäftsidee ablehnend gegenüber stünde.

Aber statt es einfach mal auszuprobieren, heult die GEMA lieber rum, wie böse alle sind. Schade eigentlich.

Replik auf einen offenen Brief

Sehr geehrte Tatort-Autoren,

Ich habe lange überlegt, ob ich auf ihren polemischen offenen Brief überhaupt antworten soll (das meine Überlegungen gelesen werden, davon gehe ich im Moment auch nicht aus, Sie werden sicher gerade mit Post überschwemmt).

Mich hat Ihr Schreiben, bei allem Verständnis für Ihre Sorgen, zunächst mal verärgert. Ich frage mich selber, warum ich mich von Ihrem Text, und vergleichbaren Texten so angegriffen fühle. Auf den ersten Blick brauche ich mir den Schuh gar nicht anzuziehen, ich lade keine Filme oder Musik bei Rapidshare herunter, sondern bei Amazon.de, und lese Bücher auf gedrucktem Papier. Ich bezahle sogar ganz brav meine Rundfunkgebühren, obwohl ich eigentlich gar kein Fernsehen schaue. Trotzdem fühle ich mich von Ihrem Schreiben angesprochen.

Das liegt, bei nährem hinsehen daran, wie diese Debatte geführt wird: Ihr Schreiben ist ersteinmal ein Rundumschlag gegen alle und jeden, die nicht derselben Meinung sind wie Sie. Sie werfen der “Netzgemeinde” undifferenzierte Ansichten vor, und differenzieren doch selber nicht. Dass es innerhalb dieser “Netzgemeinde”, die wesentlich heterogener ist, als Sie es zu glauben scheinen, verschiedene Positonen gibt kommt Ihnen offenbar nicht in den Sinn. Im Gegenteil: Sie setzen die berechtigte Frage zu stellen, ob das aktuelle Urheber und Verwertungsrecht derzeit nicht versagt gleich mit der Forderung “die Urheber zu enteignen”.  (Nebenbei bemerkt, die Überlegung, die Schutzfristen auf die Lebenszeit des Urhebers zu begrenzen als “Enteignung der Urheber” zu bezeichnen, geht haarscharf am Kern der Sache vorbei: Ich wüßte nicht, dass man in diesem Land einen Toten enteignen könnte., allenfalls seine Erben).

Statt zu differenzieren, weitern Sie ihre Vorwürfe, und das ist der Punkt an dem ich mich betroffen fühle, heimlich aus. Was zunächst ein Vorwurf an diejenigen ist, die sich illegal im Netz Filme und Musik beschaffen wird zur “Umsonstmentalität”, die unterschiedslos alles einschließt, von den tatsächlich illegalen Downloads über die von Ihnen verächtlich als “amateurhaft” gegeißelte Wikipedia bis zur Open Source und Creative Commons Szene, die Sie wohl unausgesprochen als Verursacher dieser bösen “Umsontmentalität” sehen.

Angesichts der vielen Aufklärungs- und Informationsarbeit, die freie Projekte betreiben, fällt es mit schwer zu glauben, dass Sie von dieser Szene und Ihren Motiven noch nie etwas gehört hätten. In dieser Szene geht es darum, den “User” als Subjekt zu begreifen, das selber aktiv wird, und allen Menschen eine Teilhabe ermöglicht. Das schließt weder aus, damit Geld zu verdienen, noch will es in direkter Konkurrenz zu Ihren Geschäftsmodellen stehen.

Als aktives Mitglied dieser Szene (ich bin selber Autor von Software, sowohl proprietärer als auch freier), liegt es mir fern Ihnen den Broterwerb wegzunehemen, ich fühle mich aber persönlich angegriffen wenn Sie mir vorwerfen ein Erfüllungsgehilfe krimineller Banden zu sein, nur weil ich einen Algorithmus programmiere, der in der Lage ist Dateien auf einer Festplatte zu finden.

Ich würde es daher sehr Begrüssen, wenn Sie Ihr Angebot einer sachlichen Debatte ernst meinten, und in einen Dialog mit “der Netzgemeinde” eintreten könnten. Möglicherweise wäre es für alle Seiten von Vorteil, wenn sich die Experten der Unterhaltungsbranche (also Sie) mit denjenigen an einen Tisch setzen würden, die die Mechanismen des Netzes am besten verstehen. Dazu müssen wir aber zunächst mal aufhören uns gegenseitig zu beleidigen.

Ich verbleibe

hochachtungsvoll. Ihr

Alexander Noack

Im Schatten des Vampirs

Gestern hat unsere Koalition beschlossen, das bereits 2009 in die Koalitionsvereinbarung eingefügte Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Gesetzesform zu gießen. Wenn das so durchkommt wie von den Verlegern und der Bundesregierung vorgesehen, müsste ich für den Link auf Kai Biermanns lesenswerten Kommentar in der Zeit wohl bald tief in die Tasche greifen. Das zitieren und Verlinken von Presseartikeln soll nämlich, geht es nach den Plänen der Koalition, bald kostenpflichtig werden.

Schlimmer noch: Da durch ein Leistungsschutzrecht  nicht mehr die Schaffung des Artikels an sich, sondern der Inhalt einer Meldung schützbares Rechtsgut wird, kann letztlich derjenige, der den umgefallenen Blumenkübel als erstes meldet, von allen anderen Geld verlangen. Auf die nächste Abmahnwelle gegen kleine Seiten und Blogs darf man sich also schon freuen.

Die Bundesregierung begründet das damit, dass nur so die Kreativität und Qualität der Presse erhalten bleiben können. Wie beim Urheberrecht soll die Erstellung kreativer und journalistischer Arbeit gefördert werden, was angeblich nur möglich ist, wenn man die Rechte zur Weiternutzung eines Werkes zugunsten des Rechteverwerters weitgehend einschränkt.

Das dieses Argument nicht zieht, zeigt eine Geschichte die bereits beinahe 90 Jahre her ist, und eines der bedeutendsten Werke der Filmgeschichte betrifft: Friedrich Wilhelm Murnaus Nosferatu – Eine Synphonie des Grauens aus dem Jahr 1922. Der Film ist nicht nur einer der ersten Horrorfilme überhaupt, er hat auch ein ganzes Paket an filmischen Techniken eingeführt, die heute noch für viele Genres prägend sind. So ist Nosferatu meines Wissens der erste Film, in dem die Low-Key-Fotografie als Stilmittel in einem Film verwendet wurde, um nur ein Beispiel zu nennen. Auch wenn Murnau die Handlungsorte und Personennamen verändert hat, erzählt der Film im wesentlichen die Geschichte von Bram Stokers berühmten Roman Dracula nach.

Wenig bekannt ist, dass Murnaus Projekt beinahe an Urheberrechtsfragen gescheitert wäre. Nicht nur hatte sich die Filmfirma Prana-Film GmbH mit dem Projekt finanziell verhoben, Murnau hatte es versäumt vor Drehbeginn die Erlaubnis von Bram Stokers Witwe Florence Stoker einzuholen, die noch im Jahr der Veröffentlichung gegen die Prana-Film, bzw. deren Konkursverwaltung gerichtlich vorging. Ein Vergleich, in dem Stoker 5000 britische Pfund für die Filmrechte forderte, scheiterte, weshalb im Juli 1925 das zuständige Berliner Gericht letztinstanzlich entschied, dass alle existierenden Kopien des Films, so wie die Orginalfilmrollen zu vernichten seien. Auch eine Aufführung des Films in England durch die britische Film Society konnte Stoker verhindern. Der Film Society gelang es vier Jahre lang, den Film zu verstecken, bevor ein erneuter Versuch das Werk zur Aufführung zu bringen schließlich zur Vernichtung der einzigen in Großbritannien vorhandenen Filmrolle führte.

Die Tatsache, dass der Film überhaupt noch existiert, war vor allem dem Umstand geschuldet, das Prana den Film schon in diverse Länder verkauft hatte, in die Florence Stokers langer Arm nicht reichte, und das -insbesondere in den USA- diverse Lichtspielhäuser ihre Kopie des Films verbargen, weil sie den Wert des Werkes erkannt hatten.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie zu scharfe Urheberrechtsregelungen die Kreativität nicht fördern, sondern vor allem behindern können, besonders wenn sie einseitig Rechteinhaber, und nicht die Kreativen begünstigen (welche Leistung an Bram Stoker’s großem Werk hat Florence Stoker beigetragen?). Ginge es nach den Rechteinhabern, wäre uns lediglich die erste offizielle Verfilmung des Stoffs, der Film von Tod Browning erhalten geblieben. Die Verfilmung mit Bela Lugosi in der Rolle des transsilvanischen Grafen ist sicher eine der interessanteren Adaptionen des Stoffs, an Murnaus unheimliches Meisterwerk reicht sie, in meinen Augen, aber nicht heran.

Es ist also nicht dem Urheberrecht, sondern einer gehörigen Portion Glück, und einem gerüttelt Maß an zivilem Ungehorsam zu verdanken, dass wir dieses Meisterwerk der Filmkunst heute noch anschauen können.

Wer den Film noch nicht gesehen hat kann ihn sich bei Archive.org anschauen. Inzwischen, das Werk wird in diesem Jahr 90 Jahre alt, ist der gemeinfrei, interessanterweise gilt das nicht für die diversen Schnittfassungen, die mit unterschiedlicher Musik unterlegt z.B. auf DVD erhältlich sind.

Nach Nazi-Bafög nun die Nazi-Datei

Die Morde der rechtsradikalen Terrorgruppe NSU haben das ganze Land tief erschüttert. Neben der Tatsache, dass Rechtsradikale sich inzwischen so sicher fühlen, dass sie Morde begehen schockiert die Tatsache dass die Gruppe um Uwe Mundlos 12 Jahre lang völlig ungehindert morden konnte, ohne dass die Ermittlungsbehörden auch nur den geringsten Hauch einer Ahnung hatten, was da vor sich ging.

Und was fällt der Regierung dazu ein? Eine Nazi-Datei, so wie wir auch schon eine Gewalttäterdatei Sport haben, und eine Anti-Terror-Datei.

Nun ist erstmal nichts dagegen einzuwenden, wenn die Behörden Nazis und ihre Aktivitäten besser überwachen. Allein, ich zweifle, dass eine Datei, in der mögliche rechtsextreme Gewalttäter erfasst werden, in Zukunft helfen wird, Morde wie die Ceska-Morde zu verhindern. Die Thüringer Terrorzelle war den Fahndern schließlich bekannt, die Täter waren nur untergetaucht.

Hinzu kommt, dass die Einführung der Nazi-Datei jetzt als großer Erfolg der FDP hingestellt werden kann, und es eher um eine Herz-Lungen-Wiederbelebung des kleinen Koalitionspartners geht, als darum, die Verbrechen der NSU und das großflächige Versagen der Sicherheitsbehörden aufzuarbeiten. Immerhin hat man jetzt was gegen Nazis getan, ohne die von den Liberalen “befürchtete” Gesinnungsdatei einzuführen.

Nach dem Nazi-Bafög wird der Skandal also jetzt vor allem für parteipolitisches Geplänkel genutzt.

Heuchelei der Medien

In Ägypten ist Revolution. Gerade vom Joch Hosni Mubraraks befreit, hoffen viele Ägypter jetzt auf die ersten freien Wahlen, bei Protesten gegen den Militärrat kamen in den vergangenen Tagen über 20 Menschen ums Leben. Neben diesen diesen Ereignissen fällt die Aufregung um ein Bild geradezu lächerlich aus. Dennoch diskutieren tausende Ägypter, aber auch Menschen aus aller Welt derzeit über ein Foto.

Es zeigt eine junge Frau, die 20-jährige Alia Magda al-Mahdi, in einem Akt. Die junge Frau hatte das Bild aus Protest gegen die Beschneidung der Kunstfreiheit in ihrem Blog veröffentlicht. Während Konservative und Islamisten sie verfluchen, und sogar Anzeige erstattet haben, jubeln liberale Kräfte und Frauenverbände ihr zu, und loben ihren Mut.

Für westliche Verhältnisse ist das Bild eher unspektakulär. Es versprüht künsterlisch ein wenig den Charme früher Aktfotografie des beginnenden 20. Jahrhunderts, deren Ästhetik es sich bedient.

Im Westen ist man, erwartungsgemäß, entrüstet über die Welle an Wut und Hass, die über al-Mahdi hereingebrochen ist. Was unter anderem die CBS-News zu einem Bericht über die Zensur veranlasst hat:

Nudity is strongly frowned upon in Egyptian society, even as an art form. Elmahdy’s posting is almost unheard of in a country where most women in the Muslim majority wear the headscarf and even those who don’t rarely wear clothes exposing the arms or legs in public.

Der Bericht bemüht sich zwar um eine sachliche Darstellung der Fakten, schlägt sich dann aber auf die Seite der Konservativen, ohne ein Wort der Stellungnahme.

Ich finde das heuchlerisch.

 

Das Netz gehört den Schulbuchverlagen!

Zumindest wenn es nach der offiziellen Aufklärungsbroschüre geht. Im Rahmen dieser Schultrojaner Sache habe ich mal einen Blick auf die Seite Schulbuchkopie.de geworfen, die Lehrern erklären soll, welche Rechte sie zukünftig beim erstellen von Kopien haben.

Sehr spannend sind dort einige Punkte unter “Fragen und Antworten”:

Kann ich Seiten aus dem Internet herunterziehen, ausdrucken und in Klassensatzstärke kopieren?

Ja. Sofern lediglich bis zu 12 % (max. 20 Seiten) des im Internet aufgefundenen Werkes ausgedruckt und kopiert werden und es sich dabei nicht um Inhalte aus Schulbüchern oder sonstigen Unterrichtsmaterialien handelt.

Davon, welche Seiten im Internet davon betroffen sind, ist nirgendwo die Rede. Das Vertragswerk geht auf Internetveröffentlichungen gar nicht ein. Natürlich gilt das nur für Seiten, für deren Inhalt die VG Wort oder eine der anderen am Vertrag beteiligten Verwertungsgesellschaften Vertretungsansprüche hat.

Da man von Lehrern wohl kaum erwarten kann, dass sie aus dem Kopf wissen, für welche Internetseiten die VG Wort die Vertretungsrechte hat, bedeutet diese Aussage letztlich nichts anderes, als das die VG Wort sich hier vertraglich das Recht zusichern lässt, von Schulen Geld zu nehmen, für die Verwendung von Inhalten, für die sie die Verwertungsrechte unter Umständen gar nicht hält.

Wir sollten Lehrer darüber informieren, dass sie selbstverständlich Inhalte, die z.B. unter einer Creative Commons Lizenz stehen, vollkommen unabhängig von dieser Vereinbarung nutzen dürfen (und die Autoren das ausdrücklich so wollen!). Gerade im Bereich Medienbildung und Politik gibt es durchaus Quellen zu politischem Tagesgeschehen, die für den Unterricht interessant sein können, und die nicht einem der Vertragspartner gehören. Ich gehe mal sehr davon aus, dass der Vertrag nicht im Sinne der obigen Aussage gemeint ist, und die Ansprüche der VG Wort sich nur auf Werke ihrer Mitglieder erstrecken, was allerdings den Schluss nahelegt, dass die VG Wort davon ausgeht, dass alle Inhalte im Internet ausschließlich von ihren Mitgliedern stammen. Das legt zumindest eine gewisse Realitätsferne nahe.

Es gibt aber noch mehr:

Für meinen bilingualen Geschichtskurs möchte ich Texte und Bilder aus einem amerikanischen Geschichtsbuch kopieren. Darf ich das?

Ja. Es dürfen bis zu 12 % des gesamten Geschichtsbuches (max. 20 Seiten) kopiert werden. Auch einzelne Bilder dürfen kopiert werden.

Auch dies kann eigentlich nur für Werke gelten, für die die VG Wort in Deutschland die Verwertungsrechte hält. Ich bin kein Anwalt, aber in Fällen in denen die Rechte bei amerikanischen Verlagen liegen, die nicht von der VG Wort vertreten werden, müsste doch eigentlich die Fair Use Doktrin des US-Copyright greifen. Und die lässt, obwohl umstritten, sehr viel mehr zu als der Vertrag.

Ich kann mich des Verdachts nicht erwehren, dass es bei der “Aufklärung” über die neuen Regeln weniger um eine sachliche Darstellung des Vertragsinhalts geht, sondern um eine geziehlte FUD-Strategie, die Lehrer und Schulen verunsichern soll, um die Pfründe der Verlage zu sichern, und den Gedanken sich im Netz nach freien alternativen für Lehrinhalte umzusehen, bereits im Keim ersticken soll.