Nachdem ich jetzt an verschiedenen Stellen, unter anderem in diesem Kommentar von Rechtsanwalt Stadler, auf den Gesetzestext verwiesen worden bin, habe ich mir den Gesetzentwurf mal genauer angesehen. Völlig unhabhängig von der Frage nach der Sinnhaftigkeit der Maut selbst bin ich auf eine Sache gestossen, die mit der geplanten Überwachung zu tun hat, die ich mir nur erklären kann, wenn ich eine Art „Überwachungsverschwörung“ annehme:
In §1 des Gesetzesvorschlags heißt es, dass für die Benutzung der Bundesfernstraßen (also Autobahnen und Bundesstraßen) eine Infrastrukturabgabe zu entrichten ist, die sich an der Klasse der Kraftfahrzeuge orientiert, die verwendet wurden.
Die Maut, oder Infrastrukturabgabe, wie es im Behördendeutsch heißt, ist also untrennbar mit dem Kraftfahrzeug verbunden. Die Abgabe wird dabei pauschal entrichtet, das heißt, je nach Klasse des Fahrzeugs, muss pro Jahr ein fester Betrag entrichtet werden. So weit so gut.
In §3 heißt es dagegen:
§ 3 Schuldner der InfrastrukturabgabeSchuldner der Infrastrukturabgabe ist die Person, die1.das Kraftfahrzeug hält oder2. während der abgabenpflichtigen Benutzung von Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1das Kraftfahrzeug führt. Mehrere Schuldner der Infrastrukturabgabe haften als Gesamtschuldner.
(2) Das Bundesamt für Güterverkehr und der private Dritte im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 dürfen imRahmen der Kontrolle folgende Daten erheben, speichern und nutzen:1. Bild des Kraftfahrzeugs,2. Name und Anschrift der Person, die das Kraftfahrzeug führt,3. Ort und Zeit der Benutzung von Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1,4. Kennzeichen des Kraftfahrzeugs,5.für die Abgabenhöhe maßgebliche Merkmale des Kraftfahrzeugs,